25.04.2017


„Ich habe Rücken“ – Tipps zur Selbsthilfe, damit es im Kreuz nicht zwickt
Die Frage eines Sportreporters, warum er beim nächsten Spiel nicht eingesetzt werden könne, beantwortete ein bekannter französischer Fußballspieler mit nur drei Worten: „Ich habe Rücken.“ Damit gehörte Frank Ribéry vom deutschen Rekordmeister FC Bayern München zu der immer größer werdenden Gruppe von Menschen in Deutschland, die unter Rückenbeschwerden leidet.
Bundesweit 40 Millionen Fehltage
Nach einer Auswertung der Techniker Krankenkasse wurde allein im Jahr 2013 jeder zwölfte Beschäftigte wegen Kreuzweh krank geschrieben. Bundesweit wurden dadurch rund 40 Millionen Fehltage verursacht. Damit haben sich Rückenbeschwerden im Laufe der letzten Jahre nicht nur zu einer Volkskrankheit, sondern auch zu einem wirtschaftlichen Faktor mit negativen Folgen entwickelt. Mit im Schnitt 17,5 Tagen lag die Dauer der Krankschreibungen 2013 fünf Tage über dem Gesamtdurchschnitt aller Erkrankungen in Deutschland. Und an dieser Entwicklung hat sich bis heute nichts geändert.
Nicht nur Stehpulte und Bürostühle können beantragt werden
Vor diesem Hintergrund weisen nun die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auf ihren Wegweiser zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen hin. Jeder Versicherte in Deutschland, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit sowie dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen, kann einen entsprechenden Antrag stellen. Folgende Hilfsmittel können bewilligt werden: Stehpulte, Bürostühle, Arthrosendrehstühle, Autositze, Lkw-/Bussitze sowie technische Arbeits- und Transporthilfen in Betrieben.
Anträge können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft, den Landeswohlfahrtsverbänden oder der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Wichtig: Der Antrag muss vor der Anschaffung eines Hilfsmittels bei Ihrem Kostenträger gestellt werden.
Vollständige Unterlagen verkürzen Bearbeitungszeit
Für die Antragsstellung benötigen Sie neben den notwendigen Formularen, die Sie bei Ihrem jeweiligen Rentenversicherungsträger erhalten, außerdem ein ärztliches Attest vom Facharzt (Orthopäde) bzw. den Entlassungsbericht Ihrer Rehaklinik, eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung sowie den Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers, bei dem das Hilfsmittel gekauft werden soll. Stellen Sie auf jeden Fall sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit.
Bei offenen Fragen können Sie sich an den Sozialberater in Ihrer Rehaklinik, den Rehaberater Ihres Rentenversicherungsträgers, an die technischen Berater der Arbeitsämter oder an Ihren behandelnden Arzt bzw. Betriebsarzt wenden. Diese Personen helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung.
Ein Tipp zum Schluss: Bevor Ihnen der Rücken das Leben und die Arbeiten schwer macht, suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und überlegen Sie gemeinsam, wie Sie Ihren Arbeitsplatz entsprechend optimieren können. Wie heißt es doch im Volksmund: „Gefahr erkannt, Gefahr gebannt.“ Ihr Rücken wird es Ihnen danken.